Der Handel mit Asiatika
Die Weltausstellungen des 19. Jahrhunderts haben u.a. die Nachfrage nach außereuropäischer Kunst befördert. Die Objekte, die in der Folge dieser Entwicklung ihren Weg auf den westlichen Kunstmarkt bzw. in Museen fanden, wurden allerdings meist einem archäologischen Kontext entrissen. Die Sammelpraktiken des 19. und 20. Jahrhunderts zu Ethnographica müssen ebenfalls kritisch hinterfragt werden.
Die Inventarverzeichnisse der Museen und Sammlungen nennen meist den Einbringer des Objekts und in sehr seltenen Fällen den Vorbesitzer. Einige wenige Quellen können Aufschluss zum Erwerbungsumstand geben. Bei institutionellem Sammeln erfolgte ein klarer Auftrag vonseiten des Museums an eine Kontaktperson wie einen Konsularbeamten oder Expeditionsleiter. Es gab Wunschlisten und fotografische Kataloge, aus denen zum Beispiel Archaeologica ausgesucht werden konnten. Bei Privatiers gaben persönliche Beschreibungen in Briefen, Tagebüchern oder rezenten Veröffentlichungen Aufschluss über den Erwerb.
Um einem Unrechtskontext nachgehen zu können, muss die Provenienz jedes einzelnen Objekts überprüft werden. Handelt es sich bei einem Objekt um ein sakrales, ein mit Tabus belegtes, ein nur einer bestimmten Personengruppe zugewiesenes Objekt – sind dem Objekt also bestimmte Werte der Herkunftsgesellschaft eingeschrieben –, dann sind Museen aufgefordert, den Erwerbumstand genauer zu prüfen, um Unrechtskontexte aufzudecken.
Im Schausammlungssaal Die neue Wahrnehmung – Der Blick auf China finden Sie in der Vitrine Kunsthandel – Das Erbe der Museen weitere beispielhafte Objektgruppen zu dieser Problematik.
Bettina Zorn